Bei der Genehmigung der Erstreckung eines Innungsbezirks über den Bezirk der Handwerkskammer hinaus nach § 52 Abs. 3 Satz 2 HwO handelt es sich um einen selbständigen Verwaltungsakt. Unter welchen Gesichtspunkten die oberste Landesbehörde bei der Erteilung oder Versagung der …
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