Mit der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung wurden die EG-Arbeitsschutzrichtlinien 2002/44/EG und 2003/10/EG zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Vibrationen und Lärm sowie das Übereinkommen des Internationalen Arbeitsamtes zu Lärm und Vibrationen (ILO-Übereinkommen Nr. 148) in deutsches Recht umgesetzt. Die Umsetzung der EG- Richtlinien und des ILO- Übereinkommens erfolgt in Form
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