Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung

Mit der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutz­verordnung wurden die EG-Arbeitsschutzrichtlinien 2002/44/EG und 2003/10/EG zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Vibrationen und Lärm sowie das Übereinkommen des Internationalen Arbeitsamtes zu Lärm und Vibrationen (ILO-Übereinkommen Nr. 148) in deutsches Recht umgesetzt. Die Umsetzung der EG- Richtlinien und des ILO- Übereinkommens erfolgt in Form

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Arbeitssicherheit im Betrieb

Ob an den gesetzlich vorgesehenen Mindestsitzungen eines Arbeitsschutzausschusses der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit teilnehmen muss, unterliegt nicht dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats. So hat das Bundesarbeitsgericht in dem hier vorliegenden Fall entschieden und die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen zurückgewiesen. Der Betriebsrat hatte mitbestimmen wollen, dass bei

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Der Sturz eines Handwerkers vom Dach und die Folgen für den Bauherrn

Die grundsätzlich bestehende Verkehrssicherungspflicht eines Bauherrn verkürzt sich, soweit er Handwerker mit der Ausführung von Arbeiten beauftragt. Für die Einhaltung von Sicherungsmaßnahmen zur Unfallverhütung ist ein privater Bauherr gegenüber einem beauftragten Fachmann nicht verantwortlich. So das Oberlandesgericht Hamm in dem hier vorliegenden Fall eines Handwerkers, der vom Dach gestürzt ist

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Die Brandgefahr beim Verlegen von Bitumenbahnen

Der Bundesgerichtshof musste sich aktuell mit einem Anscheinsbeweis, wenn es bei Heißklebearbeiten zur Verlegung von Bitumenbahnen in feuergefährdeter Umgebung zu einem Brand kommt, sowie mit der Frage des Mitverschuldens wegen unterlassenen Hinweises des Geschädigten auf eine besondere Brandgefahr beschäftigen: Anscheinsbeweis Nach ständiger Rechtsprechung greift der Beweis des ersten Anscheins bei

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