Neue Meisterprüfungsverordnung für das Zahntechniker-Handwerk

Für das Zahntechniker-Handwerk wurde eine neue Meisterprüfungsverordnung erlassen. Im Zahntechniker-Handwerk gilt nach wie vor das Meisterprinzip, d.h., dass nur ein Zahntechniker mit Meisterprüfung einen Betrieb selbständig führen darf und damit ein qualifizierter Partner des Zahnarztes ist. Alljährlich legen ca. 350 Meisterschülerinnen und Meisterschüler die Meisterprüfung ab. Ein besonderes Augenmerk bei

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