Die Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in denTeilen I und II der Meisterprüfung im Fliesen-, Platten- und Mosaikleger-Handwerk (Fliesen-, Platten- und Mosaiklegermeisterverordnung) wurde jetzt im Bundesgesetzblatt verkündet. Sie tritt damit Anfang April in Kraft.
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