Neue Meisterprüfungsverordnung für das Vulkaniseur- und Reifenmechaniker-Handwerk

Für das Vulkaniseur- und Reifenmechaniker-Handwerk wurde die Meisterprüfungsordnung überarbeitet. Auch nach der Handwerksrechtsnovelle vom 1. Januar 2004 verblieb das Handwerk in der Anlage A zur Handwerksordnung, das heißt, es handelt sich um ein zulassungspflichtiges Handwerk, für dessen selbständige Ausübung die Meisterprüfung obligatorisch ist. Auf Grund des fortschreitenden Modernisierungsprozesses und der

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