10,25 Euro beträgt ab dem 1. September 2014 bundesweit der Mindestlohn für Gerüstbauer. Dieser Mindestlohn ist für alle Gerüstbauer maßgebend und nicht nur für tariflich gebundene Betriebe und Arbeitnehmer, da der Mindestlohn mit einer zum 1. September 2014 in Kraft getretenen Verordnung für allgemeinverbindlich (für Gerüstbauer) erklärt worden ist. Hat
Lesen