Der für allgemeinverbindlich erklärte Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 04.10.2003 (RTV) enthält eine Verfallklausel in Form einer zweimonatigen Ausschlussfrist (§ 22 RTV), die auch für Urlaubsabgeltungsansprüche gilt. Der Urlaubsabgeltungsanspruch ist jedoch nicht bereits mit seinem Entstehen mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gemäß § 7 Abs. 4
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