Fehlt die betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse trotz der notwendigen sechsjährigen Berufserfahrung, kann die Ausübungsberechtigung für das Maurer- und Betonbauerhandwerk verweigert werden.
So hat das Verwaltungsgericht Koblenz in dem hier vorliegenden Fall eines Maurergesellen entschieden und seine Klage abgewiesen. Damit …
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