Am dem 1. Januar 2006 tritt eine neue Meisterprüfungsverordnung für das Uhrmacher-Handwerk in Kraft. Seit der Novellierung der Handwerksordnung vom 24. Dezember 2003 gehört das Uhr?macher-Handwerk nicht mehr zu den zulassungspflichtigen, sondern zu den zulassungsfreien Handwerken. Das Ablegen der Meisterprüfung ist daher nicht mehr zwingende Vorausset?zung für die selbständige Ausübung
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