Unwirksame Sicherungsabreden: Abschlagzahlungen,Sicherheitseinbehalt, Vertragserfüllungsbürgschaft

Abschlagszahlungsregelungen, die vorsehen, dass der Auftraggeber trotz vollständig erbrachter Werkleistung einen Teil des Werklohns einbehalten darf, können zur Unwirksamkeit einer Sicherungsabrede betreffend eine Vertragserfüllungsbürgschaft führen, wenn sie in Verbindung mit dieser bewirken, dass die Gesamtbelastung durch die vom Auftragnehmer zu stellenden Sicherheiten das Maß des Angemessenen überschreitet . Eine zwischen

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Kongruenzaustausch im Subunternehmervertrag – und die Insolvenzanfechtung

Eine in der kritischen Zeit geschlossene Kongruenzvereinbarung, die einen Baraustausch ermöglichen soll, kann als solche nicht Gegenstand der Deckungsanfechtung sein . Eine Kongruenzvereinbarung kann bis zu dem Zeitpunkt getroffen werden, zu dem einer der Vertragspartner nicht nur eine erste Leistungshandlung vorgenommen, sondern einen ersten Leistungserfolg herbeigeführt hat. Werden im Rahmen

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Die Gewährleistungsbürgschaft in den Auftraggeber-AGBs

In Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers eines Bauvertrags enthaltene Vertragsklauseln, wonach Gewährleistungsansprüche bis zur vorbehaltlosen Annahme der Schlusszahlung des Auftraggebers in Höhe von 8 % der Auftrags- bzw. Abrechnungssumme durch Bürgschaften gesichert sind, benachteiligen den Auftragnehmer unangemessen und sind daher unwirksam . Dem Bürgen stehen gemäß § 768 Abs. 1 Satz

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Die insolvenzreife Bauträger-GmbH – und die Mängelhaftung des Geschäftsführers

Hat eine insolvenzreife GmbH die von ihr geschuldete vertragliche Leistung nicht ordnungsgemäß erbracht und ist dadurch die Schädigung des Vermögens des Vertragspartners der GmbH durch deliktisches Handeln eines Dritten begünstigt worden, besteht darin unter Berücksichtigung des Schutzzwecks der Insolvenzantragspflicht kein die Haftung des Geschäftsführers der GmbH für den eingetretenen Schaden

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Gewährleistungsbürgschaft und Sicherungseinbehalt – aber nicht gleichzeitig

In Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers eines Bauvertrags enthaltene Vertragsklauseln, wonach Gewährleistungsansprüche bis zur vorbehaltlosen Annahme der Schlusszahlung des Auftraggebers in Höhe von 7 % der Auftrags- bzw. Abrechnungssumme durch Bürgschaften gesichert sind, benachteiligen den Auftragnehmer unangemessen und sind daher unwirksam . Dem Bürgen stehen gemäß § 768 Abs. 1 Satz

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Sanierungsarbeiten ohne Statik

Enthält das vom Auftragnehmer erstellte Leistungsverzeichnis den Hinweis Leistung „gemäß Zeichnung und Statik“, ist die Leistung mangelhaft, wenn der Auftragnehmer die Arbeiten ohne Statik ausführt und Risse am tragenden Mauerwerk auftreten. Das Handwerksunternehmen hatte in dem hier vom Oberlandesgericht Celle entschiedenen Fall auftragsgemäß das durch Brand geschädigte Gebäude zu sanieren

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Bauhandwerkersicherung nach erfolgter Leistungsabnahme

Der Bauunternehmer darf die Bauhandwerkersicherung auch noch verlangen, nachdem seine Leistung abgenommen ist, wenn der Besteller noch nicht allen Werklohn bezahlt hat und nennenswerte Nachbesserung fordert. Leistet der Besteller die Sicherheit nicht, verliert er deswegen nicht das Recht, sich im Werklohnprozess auf Mängel zu berufen. Mängel, mit deren Beseitigung der

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