Der Verkauf von Backwaren in Bäckereifilialen mit Cafébetrieb ist an Sonntagen auch außerhalb der für Bäckereien bestehenden Ladenschlusszeiten zulässig. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof in einem Rechtsstreit zwischen der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs und einer Bäckerei, die die von ihr hergestellten Brot-, Back- und Konditoreiwaren in ihren Münchener Filialen
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