Renovierung

Fiktiver Schadensersatz wegen nicht beseitigter Mängel

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach ein Schadensersatzanspruch des Bestellers wegen nicht beseitigter Mängel des Werks nicht in Höhe der fiktiven Kosten für die Beseitigung der Mängel bemessen werden kann , findet auf vor dem 1.01.2002 geschlossene Verträge keine Anwendung . , diese Rechtsprechung gilt nicht für Schuldverhältnis, auf die das

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Nachträgliche „Ohne-Rechnung-Abrede“

Auch bei einer nachträglichen Schwarzarbeitsabrede bestehen keine Gewährleistungsansprüche. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof und hat damit seine Rechtsprechung zur Unwirksamkeit von Werkverträgen fortgeführt, die gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) verstoßen. In dem hier entschiedenen Fall begehrte der Kunde vom Unternehmer Rückerstattung geleisteten Werklohns in Höhe

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Der Planungsmangel des Architekten – und der Bedenkenhinweis des Bauunternehmers

Ein Auftragnehmer ist auch dann von der Mängelhaftung befreit, wenn er ordnungsgemäß gemäß § 4 Abs. 3 VOB/B Bedenken mitteilt, aber der Auftraggeber untätig bleibt und darauf nicht reagiert. Betrifft der ordnungsgemäße Bedenkenhinweis des ausführenden Bauunternehmers einen Planungsmangel, besteht kein Gesamtschuldverhältnis zwischen dem Planer und dem ausführenden Bauunternehmer. Es liegt

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Beweislastumkehr beim Gebrauchtwagenkauf

Der Bundesgerichtshof hat den Anwendungsbereich der Beweislastumkehr nach § 476 BGB zugunsten des Verbrauchers erweitert. Der Bundesgerichtshof hat seine bislang zum Anwendungsbereich der Beweislastumkehr nach § 476 BGB entwickelten Grundsätze zugunsten des Käufers angepasst und damit die entsprechende Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union nachvollzogen. Zeigt sich innerhalb von sechs

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Zuviele Mängel für eine Nacherfüllung

Der Bundesgerichtshof hatte sich aktuell mit der Frage zu befassen, welche Anforderungen an die Fristsetzung zur Nacherfüllung gemäß § 323 Abs. 1 BGB und § 281 Abs. 1 Satz 1 BGB zu stellen sind. Anlass hierfür bot ein Fall aus München: Die Käuferin bestellte bei dem beklagten Küchenstudio eine Einbauküche

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Die bereits vor dem Rücktritt des Kunden behobenen Mängel

Bei der Bewertung, ob eine Pflichtverletzung erheblich oder unerheblich ist, sind vor Abgabe der Rücktrittserklärung behobene Mängel im Allgemeinen außer Betracht zu lassen . Bei der gemäß § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB vorzunehmenden Interessenabwägung ist auf den Zeitpunkt der Rücktrittserklärung des Käufers abzustellen . Daraus folgt im Gegenschluss,

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Werkmängel – und das Leistungsverweigerungsrecht nach Verjährung der Mängelansprüche

Der Besteller kann wegen eines Mangels der Werkleistung ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Unternehmer nach Eintritt der Verjährung der Mängelansprüche gemäß § 215 BGB geltend machen, wenn dieser Mangel bereits vor Ablauf der Verjährungsfrist in Erscheinung getreten ist und daher ein darauf gestütztes Leistungsverweigerungsrecht in nicht verjährter Zeit geltend gemacht werden

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Die Gewährleistungsbürgschaft in den Auftraggeber-AGBs

In Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers eines Bauvertrags enthaltene Vertragsklauseln, wonach Gewährleistungsansprüche bis zur vorbehaltlosen Annahme der Schlusszahlung des Auftraggebers in Höhe von 8 % der Auftrags- bzw. Abrechnungssumme durch Bürgschaften gesichert sind, benachteiligen den Auftragnehmer unangemessen und sind daher unwirksam . Dem Bürgen stehen gemäß § 768 Abs. 1 Satz

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Gewährleistungsbürgschaft und Sicherungseinbehalt – aber nicht gleichzeitig

In Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers eines Bauvertrags enthaltene Vertragsklauseln, wonach Gewährleistungsansprüche bis zur vorbehaltlosen Annahme der Schlusszahlung des Auftraggebers in Höhe von 7 % der Auftrags- bzw. Abrechnungssumme durch Bürgschaften gesichert sind, benachteiligen den Auftragnehmer unangemessen und sind daher unwirksam . Dem Bürgen stehen gemäß § 768 Abs. 1 Satz

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Sanierungsarbeiten ohne Statik

Enthält das vom Auftragnehmer erstellte Leistungsverzeichnis den Hinweis Leistung „gemäß Zeichnung und Statik“, ist die Leistung mangelhaft, wenn der Auftragnehmer die Arbeiten ohne Statik ausführt und Risse am tragenden Mauerwerk auftreten. Das Handwerksunternehmen hatte in dem hier vom Oberlandesgericht Celle entschiedenen Fall auftragsgemäß das durch Brand geschädigte Gebäude zu sanieren

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Vertragliche Abmachungen – und die Frage der Funktionstauglichkeit

Bei der Auslegung des vertraglich versprochenen Werks (hier: Bodenversiegelung eines Gussaphalt-Bodens) kommt neben dem Wortlaut der Funktionstauglichkeit für den auch dem Unternehmer bekannten Einsatzzweck eine maßgebliche Bedeutung zu. Richtig ist, dass der Begriff der Versiegelung branchenabhängig unterschiedlich verstanden wird. Wie der Sachverständige vor dem Oberlandesgericht ausführte, kann es z. B.

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Mängelrügen – und die endgültige Erfüllungsverweigerung

Eine endgültige Erfüllungsverweigerung liegt vor, wenn der Unternehmer während der vorprozessualen umfassenden Auseinandersetzung nachhaltig und beharrlich das Vorliegen von Mängeln verneint und eine Pflicht zur Gewährleistung schlechthin bestreitet . Dies entscheid jetzt der Bundesgerichtshof in einem Fall, in dem aAuf das Schuldverhältnis – mit Ausnahme der für die Verjährung geltenden

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Werkmangel – und der Planungsfehler des Auftraggebers

Ein Mitverschulden des Auftraggebers an einem Werkmangel wegen eines ihm zuzurechnenden Planungsfehlers ist bei der Geltendmachung eines Vorschusses auf die Selbstvornahmekosten zu berücksichtigen und führt zu dessen Kürzung. Der planende Architekt muss im Rahmen seines Planungsauftrags – jedenfalls ohne abweichende vertragliche Vereinbarung – dem Auftraggeber bzw. dem ausführenden Handwerker konkret

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Die Sanierung eines feuchten Kelleranbaus

Der mit der Sanierung eines feuchten Kelleranbaus beauftragte Unternehmer schuldet als funktionalen Erfolg die Herstellung eines trockenen Kellers. Das gilt auch dann, wenn die Feuchtigkeit nicht auf die zunächst angenommenen Ursachen zurückzuführen ist. Der mit Sanierung beauftragte Unternehmer darf davon ausgehen, dass die bei der Errichtung des Bauwerks geltenden anerkannten

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Die dauerhafte Trockenlegung eines feuchten Kellers

Wird bei einem Vertrag über eine Kellerabdichtung gegen aufsteigende Feuchtigkeit eine bestimmte Ausführungsart vereinbart, schuldet das ausführende Unternehmen die dauerhafte Trockenlegung des Kellers als Leistungserfolg. Mit dieser Begründung hat das Brandenburgische Oberlandesgericht in dem hier vorliegenden Fall ein Fachunternehmen wegen einer mangelhaften Kellerabdichtung zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet. Der Kläger

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