Nachträgliche „Ohne-Rechnung-Abrede“

Auch bei einer nachträglichen Schwarzarbeitsabrede bestehen keine Gewährleistungsansprüche.

Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof und hat damit seine Rechtsprechung zur Unwirksamkeit von Werkverträgen fortgeführt, die gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) verstoßen.

In dem hier entschiedenen Fall …

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Beweislastumkehr beim Gebrauchtwagenkauf

Der Bundesgerichtshof hat den Anwendungsbereich der Beweislastumkehr nach § 476 BGB zugunsten des Verbrauchers erweitert.
Der Bundesgerichtshof hat seine bislang zum Anwendungsbereich der Beweislastumkehr nach § 476 BGB entwickelten Grundsätze zugunsten des Käufers angepasst und damit die entsprechende Rechtsprechung des …

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Die Gewährleistungsbürgschaft in den Auftraggeber-AGBs

In Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers eines Bauvertrags enthaltene Vertragsklauseln, wonach Gewährleistungsansprüche bis zur vorbehaltlosen Annahme der Schlusszahlung des Auftraggebers in Höhe von 8 % der Auftrags- bzw. Abrechnungssumme durch Bürgschaften gesichert sind, benachteiligen den Auftragnehmer unangemessen und sind daher unwirksam …

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Sanierungsarbeiten ohne Statik

Enthält das vom Auftragnehmer erstellte Leistungsverzeichnis den Hinweis Leistung „gemäß Zeichnung und Statik“, ist die Leistung mangelhaft, wenn der Auftragnehmer die Arbeiten ohne Statik ausführt und Risse am tragenden Mauerwerk auftreten.

Das Handwerksunternehmen hatte in dem hier vom Oberlandesgericht Celle …

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Die Sanierung eines feuchten Kelleranbaus

Der mit der Sanierung eines feuchten Kelleranbaus beauftragte Unternehmer schuldet als funktionalen Erfolg die Herstellung eines trockenen Kellers. Das gilt auch dann, wenn die Feuchtigkeit nicht auf die zunächst angenommenen Ursachen zurückzuführen ist. Der mit Sanierung beauftragte Unternehmer darf davon …

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Die dauerhafte Trockenlegung eines feuchten Kellers

Wird bei einem Vertrag über eine Kellerabdichtung gegen aufsteigende Feuchtigkeit eine bestimmte Ausführungsart vereinbart, schuldet das ausführende Unternehmen die dauerhafte Trockenlegung des Kellers als Leistungserfolg.

Mit dieser Begründung hat das Brandenburgische Oberlandesgericht in dem hier vorliegenden Fall ein Fachunternehmen wegen …

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