Meisterprüfungsordnung für Graveure

Mit der neuen Meisterprüfungsverordnung für das Graveur-Handwerk, die am 25. November 2005 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, sind auch für dieses Handwerk die Prüfungsanforderungen an neue handwerkliche Ent?wicklungen angepasst worden. Das Graveur-Handwerk gehört zu den künstlerischen Handwerken. Graveure beschriften insbesondere metallische Werkstücke, aber auch Glas und andere Werkstoffe. Sie stellen beispielsweise

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Uhrmacher-Meister

Am dem 1. Januar 2006 tritt eine neue Meisterprüfungsverordnung für das Uhrmacher-Handwerk in Kraft. Seit der Novellierung der Handwerksordnung vom 24. Dezember 2003 gehört das Uhr?macher-Handwerk nicht mehr zu den zulassungspflichtigen, sondern zu den zulassungsfreien Handwerken. Das Ablegen der Meisterprüfung ist daher nicht mehr zwingende Vorausset?zung für die selbständige Ausübung

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