Das Bundeswirtschaftsministerium hat jetzt auch für das Dachdecker-Handwerk und das Klempner-Handwerk neue Meisterprüfungsverordnungen erlassen. Auch nach der Handwerksrechtsnovelle vom 1. Januar 2004 verblieben beide Handwerke in der Anlage A zur Handwerksordnung, das heißt, es handelt sich um zulassungspflichtige Handwerke, für deren selbständige Ausübung die Meisterprüfung obligatorisch ist. Auf Grund des
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