Soweit Arbeiten in der Werkstatt eines Handwerkers erbracht werden, sind die darauf entfallenden Lohnkosten nicht nach § 35a Abs. 3 EStG begünstigt. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hatte die Klägerin die Ermäßigung der tariflichen Einkommensteuer nach § 35a EStG bei Aufwendungen für Tischlerarbeiten als Handwerkerleistungen beantragt. Gegenstand der
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