Ein Unternehmen, das Grabmale herstellt und auf Friedhöfen aufstellt, verstößt gegen § 3a UWG (i.V.m. der gemeindlichen Friedhofssatzung), wenn es auf den von ihm aufgestellten Grabmalen Firmenschilder der streitgegenständlichen Art mit der Angabe seines Unternehmensnamens und -sitzes sowie seiner Telefonnummer anbringt, obwohl die Friedhofssatzung das Anbieten von Waren und Dienstleistungen
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