Bei einem Vertrag über ein einzelnes Gewerk eines Neubauvorhabens liegt kein Verbrauchervertrag im Sinne des mit Wirkung zum 1. Januar 2018 neu eingeführten § 650i BGB vor. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall ließen die beklagten Eheleute als private Bauherren einen Neubau errichten, wobei sie die erforderlichen Gewerke an einzelne
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