Das Erstellen mobiler Bühnen unterfällt der Beitragspflicht zum Sozialkassenverfahren des Gerüstbaugewerbes. Die Ansprüche ergeben sich aus § 15 Abs. 1 iVm. der Anlage 46 SokaSiG2 und § 14 Abs. 1 und 2 VTV-Gerüstbau. Die bei dem Bühnenbauer beschäftigten gewerblichen Arbeitnehmer und Angestellten werden vom persönlichen Geltungsbereich des VTV-Gerüstbau erfasst (§
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