Hausbau

Maurer- und Betonbauerhandwerk – und die Ausübungsberechtigung

Fehlt die betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse trotz der notwendigen sechsjährigen Berufserfahrung, kann die Ausübungsberechtigung für das Maurer- und Betonbauerhandwerk verweigert werden. So hat das Verwaltungsgericht Koblenz in dem hier vorliegenden Fall eines Maurergesellen entschieden und seine Klage abgewiesen. Damit hatte er sich gegen die Entscheidung der Handwerkskammer gewehrt, die

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