Nach § 3 Nr. 1.43 Abs. 3 Alt. 1 des Bundesrahmentarifvertrags für das Baugewerbe vom 04.07.2002 idF vom 10.12.2014 (BRTV) darf auf dem Ausgleichskonto gutgeschriebener Lohn zum Ausgleich für den Monatslohn ausgezahlt werden. Diese Möglichkeit der Auszahlung ist nicht nur bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall eröffnet. Das ergibt für das Bundesarbeitsgericht die
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