Bauforderungssicherungsgesetz

Vor dem Bundesverfassungsgericht blieb jetzt eine Verfassungsbeschwerde gegen die Neufassung des Bauforderungssicherungsgesetzes ohne Erfolg. Das Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen (Bauforderungssicherungsgesetz -BauFordSiG) dient dem Zweck, Bauhandwerker und andere Baubeteiligte, die mit ihren Arbeiten in Vorleistung treten, vor Forderungsausfällen, insbesondere bei einem Bankrott des Bauunternehmers, zu schützen. In seiner ursprünglichen

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Sicherung von Bauforderungen

Der Bundesrat wendet sich gegen von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen und lehnt die geplante Aufhebung der Zweckbindung für gezahltes Baugeld an das konkrete Bauwerk ab. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen Bauträger künftig nicht mehr verpflichtet sein, mit dem Baugeld,

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Forderungssicherungsgesetz

Der Bundestag hat sich heute in erster Lesung mit dem Forderungssicherungsgesetz beschäftigt. Mit Hilfe dieses Gesetzes sollen Gläubiger schneller an ihr Geld kommen. Mit Hilfe einer vorläufigen Zahlungsanordnung soll es künftig in bestimmten Fällen möglich sein, berechtigte Forderungen schneller einzutreiben, ohne auf das Ende eines langwierigen Prozesses warten zu müssen.

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