Die Errichtung von Kühlzellen unterfällt dem betrieblichen Geltungsbereich der Tarifverträge über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV). Dies entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht und widersprach damit der gegenteiligen Rechtsansicht des Hessischen Landesarbeitsgerichts . Die Pflicht der Arbeitgeberin, Beiträge zu den Sozialkassen der Bauwirtschaft zu leisten und deren Höhe, ergibt sich für die
Lesen