Schwarzgeldabrede – und der Werklohnanspruch

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes schließt ein Verstoß gegen das Schwarzarbeitsverbot (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 Schwarzarbeitsgesetz) wegen § 134 BGB nicht nur vertragliche Ansprüche aus, sondern auch Ansprüche aus Wertersatz oder Geschäftsführung ohne Auftrag. Für die Annahme eines Verstoßes gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG könnten

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Bauen im Bestand – Werkmängel und die Regeln der Technik

Die Beachtung der Regeln der Technik ist Teil dessen, was üblich ist und der Besteller nach der Art des Werkes erwarten kann. DIN-Normen und ähnliche technische Regelungswerke mit Empfehlungscharakter geben einen Anhaltspunkt für die Einzelheiten des einzuhaltenden Standards . Auch bei Erreichung der Funktionalität eines Werkes führt die Missachtung der

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Abrechnung nach Einheitspreisen – und die Beweislast

Für den Umfang der erbrachten Leistungen ist grundsätzlich der Unternehmer darlegungs- und beweisbelastet . Bei der Abrechnung nach Einheitspreisen hat der Unternehmer nicht nur die Vereinbarung eines bestimmten Einheitspreises darzulegen und zu beweisen, sondern auch substantiiert vorzutragen, welche Bauleistung von ihm tatsächlich erbracht worden ist . Der Umfang der jeweils

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Leistungsänderung – und der Werklohnanspruch

Die Ermittlung der Vergütung für eine geänderte Leistung erfolgt auf der von den Parteien vorausgesetzten Grundlage einer vorkalkulatorischen Preisfortschreibung in der Weise, dass – soweit wie möglich – an die Kostenelemente der Auftragskalkulation angeknüpft wird . Die Darlegungs- und Beweislast trägt dabei derjenige, der die Änderung für sich beansprucht; er

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Wohnungskauf per Bauträgervertrag – und die bereits erfolgte Abnahme beim Gemeinschaftseigentum

Ergeht in der ersten Eigentümerversammlung im Jahr 2002 (nach dem Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes) ein Beschluss gemäß einer Bestimmung in der Teilungserklärung dahingehend, dass die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch ein Ingenieurbüro auf Kosten des Bauträgers in Vertretung der einzelnen Wohnungseigentümer durchgeführt werden soll, und erklärt das dementsprechend beauftragte Ingenieurbüro die Abnahme

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Gewährleistung bei Bauträgerverträgen

Ansprüche der Erwerber wegen Mängeln an neu errichteten Häusern oder Eigentumswohnungen richten sich bei nach dem Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes geschlossenen Bauträgerverträgen weiterhin grundsätzlich nach Werkvertragsrecht, mag auch das Bauwerk bei Vertragsschluss bereits fertiggestellt sein . Für vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes geschlossene Verträge gilt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass sich

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Vertragstrafe – und die Abnahme

Ein Vorbehalt der Vertragsstrafe bei Abnahme ist gemäß § 341 Abs. 3 BGB jedenfalls dann nicht erforderlich, wenn der Besteller bereits vor Abnahme die Aufrechnung mit der Vertragsstrafe erklärt hat und der Anspruch auf Vertragsstrafe infolgedessen bereits vollständig erloschen ist. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof unter ausdrücklicher Aufgabe seiner entgegenstehenden

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Werkmängel – und das Leistungsverweigerungsrecht nach Verjährung der Mängelansprüche

Der Besteller kann wegen eines Mangels der Werkleistung ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Unternehmer nach Eintritt der Verjährung der Mängelansprüche gemäß § 215 BGB geltend machen, wenn dieser Mangel bereits vor Ablauf der Verjährungsfrist in Erscheinung getreten ist und daher ein darauf gestütztes Leistungsverweigerungsrecht in nicht verjährter Zeit geltend gemacht werden

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Schwarzarbeit – und keine Ansprüche des Bestellers

Ist ein Werkvertrag wegen Verstoßes gegen das Verbot des § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG vom 23.07.2004 nichtig, steht dem Besteller, der den Werklohn bereits gezahlt hat, gegen den Unternehmer kein Rückzahlungsanspruch unter dem Gesichtspunkt einer ungerechtfertigten Bereicherung zu . InhaltsübersichtNichtigkeit des Schwarzarbeit-VertragsKein Schadensersatz wegen SchlechterfüllungKeine Gewährleistung wegen MängelKeine

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Schwarzarbeit – und die Baumängel

Ist ein Werkvertrag wegen Verstoßes gegen das Verbot des § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG nichtig, steht dem Besteller, der den Werklohn bereits gezahlt hat, gegen den Unternehmer auch dann kein Rückzahlungsanspruch unter dem Gesichtspunkt einer ungerechtfertigten Bereicherung zu, wenn die Werkleistung mangelhaft ist. In dem hier vom Bundesgerichtshof

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Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzung für den Werklohnanspruch

Grundsätzlich ist nach § 641 Abs. 1 BGB die von dem Besteller erklärte Abnahme Fälligkeitsvoraussetzung für den Vergütungsanspruch. Als Abnahme wird regelmäßig die mit der körperlichen Entgegennahme des Werkes verbundene Erklärung des Bestellers definiert, dass er diese Werkleistung als in der Hauptsache vertragsgemäße Leistung anerkenne . Der Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzung

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Der teilweise gekündigte Pauschalpreisvertrag – und der Werklohnanspruch des Unternehmers

Der Werklohnanspruch des Unternehmers kann im Fall eines vom Besteller teilweise gekündigten Pauschalpreisvertrags, sofern lediglich ganz geringfügige Leistungen ausstehen und keine kalkulatorischen Verschiebungen zu Lasten des Bestellers verdeckt werden können, auch auf die Weise berechnet werden, dass die nicht erbrachte Leistung bewertet und von der Gesamtvergütung abgezogen wird . Hat

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Vertragliche Abmachungen – und die Frage der Funktionstauglichkeit

Bei der Auslegung des vertraglich versprochenen Werks (hier: Bodenversiegelung eines Gussaphalt-Bodens) kommt neben dem Wortlaut der Funktionstauglichkeit für den auch dem Unternehmer bekannten Einsatzzweck eine maßgebliche Bedeutung zu. Richtig ist, dass der Begriff der Versiegelung branchenabhängig unterschiedlich verstanden wird. Wie der Sachverständige vor dem Oberlandesgericht ausführte, kann es z. B.

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Der ungeeignete Nachunternehmer – und die Mehrkosten beim VOB-Vertrag

Teilt der Auftraggeber eines VOB-Vertrags dem Auftragnehmer mit, dass er den von diesem eingesetzten Nachunternehmer für ungeeignet hält, und verständigen sich Auftragnehmer und Auftraggeber darauf, dass der Nachunternehmer ausgetauscht wird, kann der Auftragnehmer hieraus keine zusätzlichen Vergütungsansprüche ableiten. Die Auftragnehmerin hat gegen die Auftraggeberin keinen Anspruch gemäß § 4 Abs.

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Werkmangel – und der Planungsfehler des Auftraggebers

Ein Mitverschulden des Auftraggebers an einem Werkmangel wegen eines ihm zuzurechnenden Planungsfehlers ist bei der Geltendmachung eines Vorschusses auf die Selbstvornahmekosten zu berücksichtigen und führt zu dessen Kürzung. Der planende Architekt muss im Rahmen seines Planungsauftrags – jedenfalls ohne abweichende vertragliche Vereinbarung – dem Auftraggeber bzw. dem ausführenden Handwerker konkret

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Die dauerhafte Trockenlegung eines feuchten Kellers

Wird bei einem Vertrag über eine Kellerabdichtung gegen aufsteigende Feuchtigkeit eine bestimmte Ausführungsart vereinbart, schuldet das ausführende Unternehmen die dauerhafte Trockenlegung des Kellers als Leistungserfolg. Mit dieser Begründung hat das Brandenburgische Oberlandesgericht in dem hier vorliegenden Fall ein Fachunternehmen wegen einer mangelhaften Kellerabdichtung zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet. Der Kläger

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