Eine KFZ-Glaserei darf auch nach dem Tausch einer Frontscheibe auf der Austauschscheibe keine Schadstoffplaketten anbringen. In dem jetzt vom Verwaltungsgericht Berlin entschiedenen Fall zielte ein bundesweit tätiges Autoglasereiunternehmen mit ihrer Klage auf eine Änderung der 35. Bundesimmissionsschutzverordnung (35. BImschVO). Die 35. BImschVO regelt Umfang und Ausnahmen von Verkehrsverboten, indem Kraftfahrzeuge
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