Neue Meisterprüfungsverordnung für das Buchbinder-Handwerk

Auch für das Buchbinder-Handwerk wurde die Meisterprüfungsordnung überarbeitet. Seit der Novellierung der Handwerksordnung vom 24. Dezember 2003 gehört das Buchbinder-Handwerk nicht mehr zu den zulassungspflichtigen Handwerken der Anlage A, sondern zu den zulassungsfreien Hand?werken der Anlage B der Handwerksordnung. Das bedeutet, dass die Meisterprüfung nicht mehr zwingende Voraussetzung für die

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