Gewährleistungseinbehalt – und die baustellenübergreifende Aufrechnung

Gegen den Anspruch auf Auszahlung des Gewährleistungseinbehalts ist eine Aufrechnung des Auftraggebers mit Ansprüchen aus einem anderen Bauvorhaben in der Regel nicht zulässig . Für die Konstellation, dass der Auftragnehmer zum Zwecke der Ablösung eines vereinbarten Sicherheitseinbehalts eine Gewährleistungsbürgschaft stellt, der Auftraggeber diese entgegennimmt, den Bareinbehalt jedoch nicht ausbezahlt, sondern

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Hessisches Schwarzarbeiter-Netzwerk

Die Ermittlungskommission „Adria“ des Zolls und die Staatsanwaltschaft Marburg haben in einer groß angelegten Durchsuchungsaktion mit 300 Beamten von Zoll, Polizei und Bundespolizei in Mittelhessen und dem Rhein-Main-Gebiet 24 Wohnungen und Geschäftsräume durchsucht. Die Maßnahmen richteten sich gegen eine mutmaßliche Bande aus dem Bereich der organisierten Kriminalität im Baugewerbe. Dabei

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Bodenbeschichtungen – und das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

Das Aufbringen von Beschichtungen in flüssiger Form (Elastomere) auf Böden in Industrie, Gewerbe- und Privatgebäuden unterfällt dem Geltungsbereich des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe vom 20.12 1999 (VTV). Ein Betrieb wird vom Geltungsbereich des VTV erfasst, wenn in ihm arbeitszeitlich überwiegend Tätigkeiten ausgeführt werden, die unter die Abschnitte

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Der Sturz eines Handwerkers vom Dach und die Folgen für den Bauherrn

Die grundsätzlich bestehende Verkehrssicherungspflicht eines Bauherrn verkürzt sich, soweit er Handwerker mit der Ausführung von Arbeiten beauftragt. Für die Einhaltung von Sicherungsmaßnahmen zur Unfallverhütung ist ein privater Bauherr gegenüber einem beauftragten Fachmann nicht verantwortlich. So das Oberlandesgericht Hamm in dem hier vorliegenden Fall eines Handwerkers, der vom Dach gestürzt ist

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Weihnachtsgeld im Dachdeckerhandwerk

Nach § 3 des seit dem 1.07.2003 allgemeinverbindlichen Tarifvertrags über die Gewährung eines Teils eines 13. Monatseinkommens für gewerbliche Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk setzt der Anspruch auf Zahlung des vollen Teils eines 13. Monatseinkommens voraus, dass am 30.11.des laufenden Kalenderjahres ein Beschäftigungsverhältnis im Dachdeckerhandwerk zwölf Monate ununterbrochen bestanden hat; Teilansprüche können

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Urlaubsentgelt im Baugewerbe

Nach § 8.4.1 i.V. mit § 8.4.2 Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) mindern Krankheitszeiten mit Krankengeldbezug das Urlaubsentgelt des Folgejahres, weil sie die Jahresbruttolohnsumme als Bemessungsgrundlage nicht erhöhen und entgegen früheren tariflichen Regelungen (§ 8.5 BRTV) keine Ausgleichsbeiträge gezahlt werden. Damit gewährleisten die tariflichen Urlaubsentgeltregelungen des § 8.4 BRTV im

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Vergütungsanspruch bei Saisonkurzarbeit im Baugewerbe

§ 615 BGB wird im Anwendungsbereich des BRTV-Bau durch § 4 Nr.6.1 BRTV-Bau modifiziert: Wird die Arbeitsleistung entweder aus zwingenden Witterungsgründen oder in der gesetzlichen Schlechtwetterzeit (1. Dezember bis 31. März) aus wirtschaftlichen Gründen unmöglich, entfällt der Lohnanspruch. Bei einer rechtmäßig und wirksam eingeführten Kurzarbeit entfällt die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers

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Ausgleichskonto im Baugewerbe

Das Ausgleichskonto nach § 3 Nr. 1.43 BRTV-Bau ist als kombiniertes Arbeitszeit- und Entgeltkonto zu führen. Das folgt für das Bundesarbeitsgericht zum einen aus dem Wortlaut der Tarifnorm, die mit “Arbeitszeit- und Entgeltkonto (Ausgleichskonto)” überschrieben ist, und nach deren Inhalt auf dem Ausgleichskonto nicht lediglich Arbeitszeitguthaben und -schuld in Form

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Vergütung während der Kurzarbeit im Baugewerbe

Im Baugewerbe entfällt der Lohnanspruch gemäß § 4 Nr. 6.1 des Bundesrahmentarifvertrags für das Baugewerbe, wenn die Arbeitsleistung entweder aus zwingenden Witterungsgründen oder in der gesetzlichen Schlechtwetterzeit aus wirtschaftlichen Gründen unmöglich wird. Soweit der Lohnausfall in der gesetzlichen Schlechtwetterzeit nicht durch Auflösung von Arbeitszeitguthaben ausgeglichen werden kann, ist der Arbeitgeber

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