Für das Zimmerer-Handwerk wurde eine neue Meisterprüfungsverordnung erlassen. Im Zimmerer-Handwerk gilt nach wie vor das Meisterprinzip, d.h., die bestandene Meisterprüfung ist für die selbständige Berufsausübung grundsätzlich erforderlich. Auf Grund des breiten Tätigkeitsspektrums wurde bei der Erarbeitung der Meisterprüfungsverordnung im Teil I besonderes Augenmerk auf ein bautechnisches sowie bauphysikalisches Qualifikationsniveau gelegt.
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