Eine sechswöchige Betriebsuntersagung für Frisörgeschäfte im Frühjahr 2020 („erster Lockdown“) ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs verhältnismäßig und begründet keine verfassungsrechtliche Verpflichtung des Staates zur Regelung von Ausgleichsansprüchen.
Der Staat haftet mithin nicht für Einnahmeausfälle, die durch die vorübergehende landesweite Schließung …
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