Den Handwerkskammern steht, wie das Bundesverfassungsgericht jetzt entschieden hat, kein Betriebsbesichtigungsrecht bei Gewerbetreibenden zu, die die Eintragungsvoraussetzungen in die Handwerksrolle nicht erfüllen. Der Beschwerdeführer in dem jetzt vom BVerfG entschiedenen Fall ist gelernter Maler- und Lackierergeselle. Die Voraussetzungen für eine Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt er nicht. Ihm war eine
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