Der Verfall eines nicht ausgenutzten Steuerermäßigungsbetrags für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG ist nach einem heute veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs verfassungsgemäß.
Im Jahr 2006 nahmen die Kläger des jetzt vom BGH entschiedenen Falls Handwerkerleistungen für Renovierungsmaßnahmen in Anspruch. Die von …
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