Die Handwerkskammer Trier ist nicht verpflichtet, die am 19. April 2008 beschlossene Satzung der in Gründung befindlichen Bestatterinnung Trier zu genehmigen, entschied jetzt das Verwaltungsgerichts Trier und wies damit die Klage der Bestatterinnung in Gründung gegen die Handwerkskammer Trier ab. Die Satzung sei, so die Verwaltungsrichter, bereits aus dem Grunde
LesenAktuelle Beiträge in der Handwerkslupe
Akutelle Rechtsnachrichten und Hintergrundberichte für das Handwerk.
Steuermäßigung für Handwerksleistungen bei mehreren Haushalten
Die Steuermäßigung für Handwerksleistungen bei mehreren Haushalten ist nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg jeweils bis zur Höchstgrenze objektbezogen; dementsprechend kann der darin geregelte Höchstbetrag (600.- €) nach Auffassung des Finanzgerichts Baden-Württemberg bei mehreren von den Klägern unterhaltenen Haushalten für jeden dieser Haushalte in Anspruch genommen werden. Hintergrund dieses Urteils
LesenSteuerbegünstigte Handwerkerleistung
Die Aufwendungen für Handwerkerarbeiten können unter bestimmten Voraussetzungen nach § 35a EStG bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden. Hierbei ist Folgendes zu beachten: Inhalt[↑] 1. Handwerkerleistungen 2. Anspruchsberechtigte 3. Begünstigte Aufwendungen a) Keine Betriebsausgaben oder Werbungskosten b) Keine Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen c) Umfang der begünstigten Aufwendungen d) Nachweis 1. Handwerkerleistungen[↑]
LesenAufforderung zur Leistung
Soweit der Schuldner schuldhaft die fällige Leistung nicht oder nicht wie geschuldet erbringt, kann der Gläubiger gemäß § 281 Abs. 1 Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat. Für eine solche Leistungsaufforderung im Sinne des § 281 Abs.
LesenGrabmal ohne Handwerksrolle
Das bloße Aufstellen von fertigen Grabmalen auf einem Friedhof ist keine wesentliche Teiltätigkeit des Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks; sie darf auch ohne Eintragung in die Handwerksrolle im stehenden Gewerbe selbständig ausgeübt werden. Wesentlich im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 HwO sind Tätigkeiten, die nicht nur fachlich zu dem
LesenNicht richtlinienkonformes Urlaubsentgelt im bayerischen Baugewerbe
In §§ 5 und 6 der Urlaubsregelung für die gewerblichen Arbeitnehmer im Baugewerbe in Bayern vom 21. November 1983 idF vom 19. Mai 2006 ist bestimmt, dass sich das Urlaubsentgelt aufgrund von Arbeitsausfällen durch Saison-Kurzarbeit in der Zeit von Dezember bis März verringert. Die Auslegungsfrage, ob Art. 7 Abs. 1
LesenDie Schornsteinfeger-Novelle vor dem Bundesverfassungsgericht
Zwei Verfassungsbeschwerde gegen die Übergangsbestimmungen des neuen Schornsteinfegerrechts blieb jetzt in Karlsruhe ohne Erfolg, das Bundesverfassungsgericht nahm die Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung an. Die gesetzliche Neuregelung Durch das Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens vom 26. November 2008 wird das Berufsrecht der Schornsteinfeger grundlegend geändert und das bisherige Kehr- und Überprüfungsmonopol
LesenWenn der Nachunternehmer für den Auftraggeber arbeitet
Erbringt ein Nachunternehmer noch ausstehende Teile seiner dem Hauptunternehmer geschuldeten Leistung aufgrund eines gesonderten Vertrages direkt für dessen Auftraggeber, wird ihm diese Leistungserbringung gegenüber dem Hauptunternehmer regelmäßig unmöglich. Der Vergütungsanspruch des Nachunternehmers gegen den Hauptunternehmer ist in diesem Fall entsprechend § 441 Abs. 3 BGB in gleicher Weise zu berechnen
LesenSteuerermäßigung Handwerkerleistungen 2008
Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen kann nicht bereits im Jahre 2008 in der verdoppelten Höhe von 1.200.- € angesetzt werden, urteilte nach dem Finanzgericht Münster nun auch das Finanzgericht Rheinland-Pfalz. Die Rechtsstreite gehen darauf zurück, dass der Höchstbetrag der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen auf bisher 600.- € lautete; mit einer im Jahre
LesenSozialkassenforderungen bei selbständigen Betriebsabteilungen im Baugewerbe
Selbständige Betriebsabteilungen in Betrieben des Baugewerbes werden nach § 1 Abs. 2 Abschn. VI Unterabs. 2 VTV nur dann nicht vom betrieblichen Geltungsbereich des § 1 Abs. 2 VTV erfasst, wenn in ihnen “andere”, dh. baufremde Arbeiten ausgeführt werden. Die Verjährung von Beitragsansprüchen der Sozialkassen des Baugewerbes, die ab dem
LesenErhöhte Renovierungsaufwendungen ab 2009
Nach Ansicht des Finanzgerichts Münster bestehen keine ernsthaften Zweifel daran, dass der auf 1.200 € heraufgesetzte Ermäßigungshöchstbetrag für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen erst ab dem Jahr 2009 gilt. In dem vom Finanzgericht Münster entschiedenen Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheides hatte ein Ehepaar im Jahr 2008 von Handwerkern
LesenVerpachtung einer Kfz-Werkstatt
Für die Anerkennung der gewerblichen Verpachtung reicht es aus, dass die wesentlichen, dem Betrieb das Gepräge gebenden Betriebsgegenstände verpachtet werden. Hierzu zählt bei einem Handwerksbetrieb nicht das jederzeit wiederbeschaffbare Werkstattinventar. Keine Betriebsaufgabe bei Verpachtung des Gewerbebetriebes Stellt ein Unternehmer seine werbende gewerbliche Tätigkeit ein, so liegt darin nicht notwendigerweise eine
LesenBestattermeister
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat nun auch für das Bestattungsgewerbe eine Meisterprüfungsverordnung erlassen. Mit der Handwerksnovelle 2003 wurde das Bestattungsgewerbe als handwerksähnliches Gewerbe in der Anlage B zur Handwerksordnung ausgewiesen. Das bedeutet, dass die Meisterprüfung keine zwingende Voraussetzung für die selbständige Ausübung des Gewerbes ist. Eine freiwillige Meisterprüfung
LesenKaufvertrag oder Werkvertrag?
Kaufrecht ist auf sämtliche Verträge mit einer Verpflichtung zur Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen anzuwenden, also auch auf Verträge zwischen Unternehmern. Verträge, die allein die Lieferung von herzustellenden beweglichen Bau- oder Anlagenteilen zum Gegenstand haben, sind nach Maßgabe des § 651 BGB nach Kaufrecht zu beurteilen. Die Zweckbestimmung
LesenGewährleistungsbürgschaft per AGB
Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Werkbestellers, die vorsieht, dass der Werkunternehmer einen Sicherheitseinbehalt von 5% der Schlussabrechnungssumme nur gegen Stellung einer Bürgschaft ablösen kann, die den Verzicht auf sämtliche Einreden des § 768 BGB enthält, be-nachteiligt den Werkunternehmer unangemessen und ist nach § 9 Abs. 1 AGBG (jetzt §
LesenHerstellervorschriften für die Wartung
Eine Fachfirma macht sich schadensersatzpflichtig, wenn sie bei der Grundüberholung eines Motors den über die anerkannten Regeln der Technik hinausgehenden Sicherheitsanforderungen in den Wartungsvorschriften des Herstellers nicht entspricht. In einem jetzt vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall war die Beklagte, eine Fachfirma auf dem Gebiet “Technologie und Service für Motoren und Antriebe”
LesenMeister-BAFöG
Seit diesem Monat ist das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, die Neuregelung zum Meister-BaföG, in Kraft. Nach neuem Recht haben jetzt alle Antragssteller einen Anspruch auf die Förderung einer Aufstiegsfortbildung. Damit können erstmals auch diejenigen, die bereits eine selbstfinanzierte Fortbildung absolviert haben, für mindestens eine weitere Maßnahme unterstützt werden. Wer seine Fortbildung besteht, erhält
LesenKurzarbeit im Baugewerbe und das Schlechtwettergeld
§ 4 Nr. 6.1 Satz 2 des Bundesrahmentarifvertrags für das Baugewerbe verpflichtet den Arbeitgeber zur Zahlung des Saison-Kurzarbeitergelds in der gesetzlichen Höhe unabhängig davon, ob die persönlichen Bewilligungsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld gemäß §§ 169, 172 SGB III erfüllt sind. Bei einer gegenüber dem Arbeitnehmer rechtmäßig und wirksam angeordneten Kurzarbeit entfällt
LesenSicherung von Bauforderungen
Der Bundesrat wendet sich gegen von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen und lehnt die geplante Aufhebung der Zweckbindung für gezahltes Baugeld an das konkrete Bauwerk ab. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen Bauträger künftig nicht mehr verpflichtet sein, mit dem Baugeld,
LesenLängere Türen statt höherem Estrich
Lässt der Besteller nur die nachteiligen Auswirkungen eines Baumangels auf die Gebrauchstauglichkeit des Gebäudes, an dem die Bauleistungen erbracht werden, durch bauliche Maßnahmen beseitigen (im vom BGHG entschiedenen Fall der Einbau längerer Türen bei einem mit zu geringer Höhe eingebrachten Estrichbelag), so liegt darin keine Ersatzvornahme im Sinne des §
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