Der tariflichen Sondervergütung im nordrheinwestfälischen Glaserhandwerk nach § 10 RTV Glaserhandw NRW 1992 steht nicht entgegen, dass der Arbeitnehmer seit zwei Jahren arbeitsunfähig krank war.
Dies ergibt für das Bundesarbeitsgericht eine Auslegung des § 10 RTV Glaserhandw NRW 1992. Nach …
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