Erbringt ein Unternehmer Bauleistungen, obwohl ein Vertrag wegen eines offenen Einigungsmangels nicht zustande gekommen ist, kann ihm bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 677, 683 BGB ein auf Aufwendungsersatz gerichteter Vergütungsanspruch nach § 670 BGB zustehen. Hierfür kommt es entscheidend …
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