Die Kenntnisse und Fertigkeiten, die ein „Altgeselle“ in mehrjähriger selbständiger Handwerkstätigkeit ohne die hierfür erforderliche Eintragung in die Handwerksrolle erworben hat, begründen keinen Anspruch auf Erteilung einer Ausübungsberechtigung ohne Ablegung der Meisterprüfung. Das hat heute das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.…
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