Die Eintragungspflicht für das Maler- und Lackiererhandwerk ist nach Ansicht de Bundesverwaltungsgerichts rechtens. Die Handwerksordnung ist mit dem Grundgesetz und dem Recht der Europäischen Union vereinbar, soweit sie die selbstständige Ausübung bestimmter Tätigkeiten aus dem Bereich des Maler- und Lackiererhandwerks …
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