Im Zusammenhang mit der Nachbelastung von Umsatzsteuer bei der Rückabwicklung des Reverse-Charge-Verfahrens in Bauträgerfällen – also bei der Übertragung der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen – scheidet nach Ansicht des Finanzgerichts Köln ein vorläufiger Steuerrechtsschutz grundsätzlich aus.
In dem hier vom Finanzgericht …
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