Vermeidbare Ungleichmäßigkeiten in der Beschriftung auf einem Grabmal, die einen schlampigen Eindruck vermitteln, stellen unabhängig von einem Verstoß gegen technische Regeln einen Mangel des Grabmals dar, der der Abnahmereife entgegensteht.
Ein Mangel scheidet auch nicht schon deshalb aus, weil es …
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