Die auf einen Dritten ausgestellte Rechnung

Allein das Ausstellen einer Rechnung auf einen am Werkvertrag nicht beteiligten Dritten und deren Begleichung durch diesen stellt keine Schuldübernahme durch den Dritten dar. Die befreiende Schuldübernahme ist ein ungewöhnliches und bedeutsames Rechtsgeschäft. Sie enthält in untrennbarer Verknüpfung die Verpflichtung des Übernehmers und die Verfügung über die Forderung des Gläubigers.

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Pflanzarbeiten im Garten als Handwerkerleistung

Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG kann auch für Erd- und Pflanzarbeiten im Garten eines selbstbewohnten Hauses zu gewähren sein. Insoweit ist ohne Belang, ob der Garten neu angelegt oder ein naturbelassener Garten umgestaltet wird. Nach § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG ermäßigt

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Reverse-Charge-Verfahren im Baugewerbe

Im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahren im Bausektor setzt Zahlungspflicht von Umsatzsteuer durch Leistungsempfänger keine nachhaltige Erbringung von Bauleistungen voraus. Selbst eine nur gelegentliche Erbringung von Bauleistungen genügt nach einer aktuellen Entscheidung des Finanzgerichts Münster, um einem Unternehmer die Pflicht aufzuerlegen, anstelle des leistenden Unternehmers die Umsatzsteuer für selbst empfangene Bautätigkeiten an

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Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen bei Ehegatten

Die Einkommensteuerermäßigung für Handwerkerleistungen kann auch von Ehegatten nur für eine Wohnung in Anspruch genommen werden. Der Bundesfinanzhof entschied, dass zusammen veranlagte Ehegatten, die mehrere Wohnungen nutzen, die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nur einmal bis zum gesetzlich geregelten Höchstbetrag (im Streitfall 600 €; aktuell 1.200 €) in Anspruch nehmen können. Auch

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Der Fiskus beteiligt sich nicht an der erstmaligen Gartengestaltung

Die Kosten einer erstmalige Gartengestaltung sind weder als haushaltsnahe Dienstleistung noch als Handwerkerleistung steuerlich berücksichtigungsfähig. Mit diesem Urteil hat jetzt das Finanzgericht Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung genommen, ob im Außenbereich durchgeführte Arbeiten zur Gartengestaltung zu einem Teil als haushaltsnahe Dienstleistung und zum anderen Teil als sogen. Handwerkerleistung beurteilt werden

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Steuermäßigung für Handwerksleistungen bei mehreren Haushalten

Die Steuermäßigung für Handwerksleistungen bei mehreren Haushalten ist nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg jeweils bis zur Höchstgrenze objektbezogen; dementsprechend kann der darin geregelte Höchstbetrag (600.- €) nach Auffassung des Finanzgerichts Baden-Württemberg bei mehreren von den Klägern unterhaltenen Haushalten für jeden dieser Haushalte in Anspruch genommen werden. Hintergrund dieses Urteils

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Steuerbegünstigte Handwerkerleistung

Die Aufwendungen für Handwerkerarbeiten können unter bestimmten Voraussetzungen nach § 35a EStG bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden. Hierbei ist Folgendes zu beachten: Inhalt[↑] 1. Handwerkerleistungen 2. Anspruchsberechtigte 3. Begünstigte Aufwendungen a) Keine Betriebsausgaben oder Werbungskosten b) Keine Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen c) Umfang der begünstigten Aufwendungen d) Nachweis 1. Handwerkerleistungen[↑]

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Steuerermäßigung Handwerkerleistungen 2008

Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen kann nicht bereits im Jahre 2008 in der verdoppelten Höhe von 1.200.- € angesetzt werden, urteilte nach dem Finanzgericht Münster nun auch das Finanzgericht Rheinland-Pfalz. Die Rechtsstreite gehen darauf zurück, dass der Höchstbetrag der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen auf bisher 600.- € lautete; mit einer im Jahre

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Erhöhte Renovierungsaufwendungen ab 2009

Nach Ansicht des Finanzgerichts Münster bestehen keine ernsthaften Zweifel daran, dass der auf 1.200 € heraufgesetzte Ermäßigungshöchstbetrag für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen erst ab dem Jahr 2009 gilt. In dem vom Finanzgericht Münster entschiedenen Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheides hatte ein Ehepaar im Jahr 2008 von Handwerkern

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Steuerbegünstigte haushaltsnahe Dienstleistungen für Bewohner eines Wohnstifts

Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung zur Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a EStG) fortgeführt und entschieden, dass auch der Bewohner eines Wohnstifts die Steuerermäßigung für vom Betreiber des Stifts erbrachte Leistungen in Anspruch nehmen kann. Der BFH hatte früher schon entschieden, dass die Steuerermäßigung ausscheidet, wenn die steuerbegünstigten Handwerker- und

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Nicht ausgenutzte Steuerermäßigungsbeträge für Handwerkerleistungen

Der Verfall eines nicht ausgenutzten Steuerermäßigungsbetrags für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG ist nach einem heute veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs verfassungsgemäß. Im Jahr 2006 nahmen die Kläger des jetzt vom BGH entschiedenen Falls Handwerkerleistungen für Renovierungsmaßnahmen in Anspruch. Die von den Klägern geltend gemachte Steuerermäßigung nach § 35a EStG in

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Keine Handwerkerleistungen gegen Barzahlung!

Der Bundesfinanzhof hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden, dass die Barzahlung einer Rechnung aus der Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen die entsprechenden Aufwendungen von der Steuerermäßigung nach § 35a EStG ausschließt. Nach § 35a EStG ermäßigt sich für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und

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Steuerbonus für Handwerkerleistungen

Handwerksleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen sind bereits seit einigen Jahren bei der Einkommensteuer absetzbar. Bisher gab es hierzu eine Höchstgrenze von jährlich 600 €. Ab 2009 wird diese Grenze verdoppelt: Ab 2009 können 20% von 6.000 Euro Arbeitskosten, also maximal 1.200 Euro einkommensteuerlich geltend gemacht werden.

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Unbare Zahlung bei haushaltsnahen Dienstleistungen

Für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen, die in einem Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden, ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer auf Antrag um 20 Prozent, höchstens 600 Euro, der Aufwendungen des Steuerpflichtigen (§ 35a Abs. 2 EStG). Voraussetzung für die Steuerermäßigung ist jedoch, dass der Steuerpflichtige für die Aufwendungen eine Rechnung

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Steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen

Die Aufwendungen für Handwerkerarbeiten können unter bestimmten Voraussetzungen nach § 35a EStG bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden. Hierbei ist Folgendes zu beachten: Handwerkerleistungen Die Aufwendungen für Handwerkerleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen nach § 35a EStG bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden. Die hierfür einschlägige Bestimmung des § 35 a Abs. 2

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Neuregelungen bei der Förderung von haushaltsnahen Dienstleistungen

Die Förderung von Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen wird durch das jetzt in Kraft getretene Jahressteuergesetz 2008 auch auf Wohnungen innerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums ausgedehnt. Diese Neuregelung gilt rückwirkend, so dass auch Eigentümer oder Mieter von Wohnraum im Ausland diese Vergünstigung bereits in der Steuererklärung 2007 in Anspruch

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Handwerker-Antennen

Eine handwerklich hergestellte und gewartete Antennenanlage, deren Signale entgeltlich an Kunden übertragen werden, dient nicht der Erbringung handwerklicher Leistungen. Die Gewährung der erhöhten Investitionszulage für Wirtschaftsgüter, die dem in der Handwerksrolle eingetragenen Handwerk dienen, ist daher nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des BFH ausgeschlossen. Bundesfinanzhof, Urteil vom 21. Juni 2007

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Haushaltshilfen und Handwerkerleistungen

Die Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungenund Handwerkerarbeiten können unter bestimmten Voraussetzungen nach § 35a EStG bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden. Hierzu hat das Bundesfinanzministerium in einem Anwendungserlass ausführlich Stellung genommen. Bundesminsterium der Finanzen, Anwendungsschreiben zu § 35a EStG vom 3. November 2006 – IV C 4 – S 2296b – 60/06

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