Handwerksleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen sind bereits seit einigen Jahren bei der Einkommensteuer absetzbar. Bisher gab es hierzu eine Höchstgrenze von jährlich 600 €. Ab 2009 wird diese Grenze verdoppelt: Ab 2009 können 20% von 6.000 Euro Arbeitskosten, also maximal 1.200 Euro einkommensteuerlich geltend gemacht werden.









