Die im Bundesfernstraßenmautgesetz festgesetzten LKW-Mautsätze sind rechtmäßig.
Mit dieser begründung hat das Verwaltungsgericht Köln in den hier vorliegenden Fällen die Klägerinnen verpflichtet, die Mautgebühren seit dem 1. Januar 2009 zu zahlen. In den drei entschiedenen Musterverfahren haben sich die Klägerinnen …
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