Die Tarifvertragsparteien sind nicht regelungsbefugt für sog. Solo-Selbständige, die nicht beabsichtigen, Arbeitnehmer oder arbeitnehmerähnliche Personen zu beschäftigen.
Auch durch eine Allgemeinverbindlicherklärung wird die Regelungsbefugnis der Tarifvertragsparteien nicht erweitert.
Dies stellte jetzt das Bundesarbeitsgericht in einem Rechtsstreit über Mindestbeiträge und Auskünfte …
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