Ein Bauunternehmer haftet nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs auch dann für Mängel des Bauwerks, wenn er das Bauwerk nach dem seinerzeitige Stand der Technik ausgeführt hat.
… LesenDie von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit abweichende Leistung des Unternehmers ist auch