Einem öffentlichen Auftraggeber kann es verwehrt sein, auf ein Angebot den Zuschlag zu erteilen, das nur infolge eines Kalkulationsirrtums des Anbieters außerordentlich günstig ausgefallen war. In dem jetzt vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hatte der Bieter bestimmte Straßenbauarbeiten zu einem Preis von rd. 455.000 € angeboten. Das nächstgünstigste Angebot belief sich
LesenSchlagwort: Öffentliche Aufträge
Preisgleitklausel in öffentlichen Bauaufträgen
Eine Stoffpreisgleitklausel des öffentlichen Auftraggebers von Bauleistungen ist überraschend und wird nicht Vertragsbestandteil, wenn sie ohne ausreichenden Hinweis den Auftragnehmer zur Vermeidung erheblicher Nachteile bei Stoffpreissenkungen dazu anhält, bereits bei seiner Kalkulation von üblichen Grundsätzen abzuweichen. Dabei kann es für den Bundesgerichtshof dahinstehen, ob es sich bei der Stoffpreisgleitklausel um
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