Konkludente Teilabnahmen bei Bauwerken

Bei einer erst teilweise ausgeführten Leistung kommt eine Abnahme durch konkludentes Verhalten regelmäßig nicht in Betracht. Die Verjährung der in § 634a Nr. 4 BGB bezeichneten Ansprüche beginnt in dem Fall des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB grundsätzlich mit der Abnahme, § 634a Abs. 2 BGB. Bei einer

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