Die Risse am Nachbarhaus – und die Haftung des Tiefbauunternehmers

Entstehen durch einen Neubau nebenan in einem Einfamilienhaus Risse, hat der Unternehmer Schadensersatz zu zahlen, wenn er gegen seine vertraglichen Sorgfalts- und Obhutspflichten verstoßen hat, die auch den Eigentümern des Nachbargrundstücks gegenüber gelten. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Oldenburg in dem hier vorliegenden Fall einem Ehepaar Schadensersatz zugesprochen und

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Bauträger – und die Rückabwicklung des Reverse-Charge-Verfahrens

Im Zusammenhang mit der Nachbelastung von Umsatzsteuer bei der Rückabwicklung des Reverse-Charge-Verfahrens in Bauträgerfällen – also bei der Übertragung der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen – scheidet nach Ansicht des Finanzgerichts Köln ein vorläufiger Steuerrechtsschutz grundsätzlich aus. In dem hier vom Finanzgericht Köln entschiedenen Fall erbrachte der Antragsteller in den Jahren 2011

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Bauhandwerkersicherung nach erfolgter Leistungsabnahme

Der Bauunternehmer darf die Bauhandwerkersicherung auch noch verlangen, nachdem seine Leistung abgenommen ist, wenn der Besteller noch nicht allen Werklohn bezahlt hat und nennenswerte Nachbesserung fordert. Leistet der Besteller die Sicherheit nicht, verliert er deswegen nicht das Recht, sich im Werklohnprozess auf Mängel zu berufen. Mängel, mit deren Beseitigung der

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