Sieht der Bebauungsplan einer Stadt in einem bestimmten Gebiet Schank- und Speisegaststätten ausschließlich mit „Full-Service-Gastronomie“ vor, ist eine Bäckrei, die ihren Kunden zum Verzehr von an der Verkaufstheke erworbenen Waren einen Sitzplatzbereich anbieten möchte, nicht zulässig. So hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in dem hier vorliegenden Fall einer Bäckereikette entschieden, die
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