Heute ist der Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens vom Bundeskabinett verabschiedet worden. Der Entwurf sieht vor, dass die Haus- und Wohnungseigentümer in Zukunft die Wahl haben, welchen Schornsteinfeger sie mit der Durchführung der vorgeschriebenen Überprüfungs‑, Kehr- und Messarbeiten beauftragen. Der Entwurf setzt damit die Vorgaben aus dem Vertragsverletzungsverfahren um, das die Europäische Kommission im April 2003 wegen des bisherigen Schornsteinfegergesetzes gegen Deutschland eingeleitet hatte.

So ganz soll die Wahlfreiheit im Schornsteinfegerwesen dann aber doch nicht eingeführt werden. Denn gleichzeitig soll – angeblich um den hohe Standard in Betriebs- und Brandsicherheit sowie Umweltschutz in Deutschland zu erhalten – in jedem Kehrbezirk ein Schornsteinfeger als so genannter Bezirksbevollmächtigter über ein Formblatt kontrollieren, ob die vorgeschriebenen Arbeiten tatsächlich durchgeführt wurden. Zusätzlich werden die Bezirksbevollmächtigten zweimal im Vergabezeitraum eine “Feuerstättenschau” durchführen, um feststellen zu können, ob Änderungen an Anlagen erfolgt sind oder neue Anlagen hinzu gekommen sind. Ihre Aufgaben werden ausgeschrieben und jeweils für sieben Jahre vergeben.
Die ca. 20.000 Beschäftigten des Schornsteinfegerhandwerks erhalten mit den Regelungen dieses Gesetzentwurfs eine angemessene Zukunftsperspektive. In dem Entwurf sind zudem angemessene Übergangsfristen vorgesehen, die sowohl den Schornsteinfegern wie auch den Haus- und Wohnungseigentümern und den zuständigen Behörden die Umstellung auf das neue Schornsteinfegerrecht erleichtern werden.