Dämm-(Isolier-)Arbeiten werden vom betrieblichen Geltungsbereich der Versorgungstarifverträge des Baugewerbes (VTV) umfasst. Die Pflicht der Arbeitgeberin, Beiträge zu den Sozialkassen der Bauwirtschaft zu leisten, ergibt sich für die Zeit vom 01.12.2005 bis 31.12.2009 aus § 1 Abs. 1, Abs. 2 Abschn. IV Nr. 3, Abschn. V Nr. 9, Abs. 3 Satz
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