Mikrozement hat in den vergangenen Jahren große Beliebtheit erlangt. Viele Bauherren begeistern sich für die praktischen Eigenschaften und die zeitlos-moderne Optik des vielseitig anwendbaren Materials. Die Nachfrage bei Handwerksbetrieben steigt entsprechend an. Aber nicht alle Handwerker sind ausreichend mit der Anwendung des noch vergleichsweise neuen Materials vertraut. Mängel können die Folge sein. Und für die muss der Handwerksbetrieb dann mitunter haften.

Mikrozement ist gefragt
Mikrozement ist auch als „Sichtbeton“, „Beton Cire“ oder „flüssige Fliese“ bekannt. Als fugenlose und vielseitige mineralische Beschichtung für Wände und Böden ist es in den vergangenen Jahren sowohl im privaten als auch im industriellen Bereich stark in Mode gekommen. Trotz eines vergleichsweise dünnen Aufbaus ergibt das Material eine robuste, pflegeleichte und langlebige Oberfläche, die auch noch durch eine attraktive Optik punkten kann.
Durch Zugabe von Additiven oder Farbpigmenten lässt sich die Optik individuell abwandeln. Auch mit den immer beliebter werdenden Fußbodenheizungen ist Mikrozement optimal kompatibel. Die Vorteile sorgen für vermehrte Kundennachfrage nach dem Material bei Malern, Fliesenlegern, Verputzern und Trockenbauern.
Entsprechende Aufträge anzunehmen und auszuführen, kann für die Unternehmen allerdings zum Problem werden, wenn das nötige Fachwissen fehlt. Denn nur bei korrekter, gewissenhafter Anwendung lassen sich mit Mikrozement wirklich schöne und makellose Oberflächen gestalten, die die Kundschaft am Ende zufriedenstellen.
Fehlerhafte Anwendung kann teuer werden
Wird ein qualitativ hochwertiges Produkt wie Mikrozement BodenTRIK verwendet, lassen sich hervorragende Ergebnisse erzielen.
Immer wieder kommt es jedoch vor, dass Kunden, die sich für Mikrozement entschieden haben, mit dem Endergebnis unzufrieden sind. In den meisten Fällen liegt das an Fehlern bei der Anwendung. Mikrozement muss in Stufen aufgebracht werden. Das Material benötigt eine geeignete Grundierung sowie eine gute Versiegelung. Beim Anmischen und Aufbringen ist Sorgfalt gefragt. Auch eine zu hohe oder zu niedrige Raumtemperatur kann negative Auswirkungen auf das Endergebnis haben. Es muss mit der nötigen Fachkenntnis vorgegangen werden. Sonst bilden sich mitunter Unregelmäßigkeiten, Flecke, Risse oder Sprünge im Material.
Für den Kunden sind das reklamierbare Mängel und das versetzt Handwerker in die Gewährleistungspflicht.
Für Handwerksbetriebe kann unsachgemäßes Arbeiten mit Mikrozement somit teuer werden. Denn werden vom Kunden Mängel reklamiert, muss nachgebessert oder neu hergestellt werden – und das auf Kosten des Handwerkers. Bei Mikrozement kann das ein aufwendiges und damit teures Unterfangen werden.
Handwerker haben die Möglichkeit, selbst die Nacherfüllung zu übernehmen. Tun sie das nicht, können Kunden die Arbeiten von einem anderen Unternehmen durchführen lassen und dies dann beim Fehlerverursacher in Rechnung stellen.
Expertise sichert gegen Probleme ab
Bei der Mängelhaftung steht das Recht in den meisten Fällen auf der Seite des Kunden. Es besteht prinzipiell die Möglichkeit, durch einen Sachverständigen prüfen zu lassen, ob entstandene Mängel nicht durch den Handwerker verursacht wurden. Aber gerade beim Thema Mikrozement sind Anwendungsfehler die bei Weitem häufigste Ursache für unzulängliche Ergebnisse.
Um sich gegen solche Probleme abzusichern, bleibt Handwerksfirmen nur die Investition in echte Expertise. Wer die Arbeit mit gefragten Materialien wie Mikrozement anbieten möchte, sollte sich und seine Mitarbeiter passend weiterbilden und schulen. Entsprechende Aufträge ohne die nötige Expertise zu übernehmen, könnte sich sonst für den Betrieb zum kostenintensiven und rufschädigenden Dilemma entwickeln.
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