Im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahren im Bausektor setzt Zahlungspflicht von Umsatzsteuer durch Leistungsempfänger keine nachhaltige Erbringung von Bauleistungen voraus. Selbst eine nur gelegentliche Erbringung von Bauleistungen genügt nach einer aktuellen Entscheidung des Finanzgerichts Münster, um einem Unternehmer die Pflicht aufzuerlegen, anstelle …
Lesen










